Fragen und Antworten. Beleihung, Pfandkredit, Versteigerung.
Das Pfandhaus verleiht Geld. Im Gegenzug überlässt der Kunde seinen Wertgegenstand für die Dauer des Pfandkredits bzw. Darlehns als Pfand, wo es sicher aufbewahrt wird.
Mit dem Pfandkredit können Sie kurzfristig finanzielle Engpässe überbrücken. Sie erhalten Bargeld sofort, minutenschnell, diskret und unbürokratisch. Keine Schufa-Auskünfte, kein Gehaltsnachweis! Mehr Infos finden Sie hier.
Sie kommen ins Pfandhaus Schumachers mit Ihrem Wertgegenstand. Wir begutachten bzw. schätzen den Wert des Gegensandes; nach Vorlage Ihres Personalausweises erhalten Sie als Beleg für Ihr Pfand bzw. Wertgegenstand einen Pfandschein, der gleichzeitig ein Darlehnsvertrag ist; im Anschluss erhalten Sie sofort und bar auf die Hand Ihr Darlehn ausgezahlt.
Schmuck, Uhren, Edelmetalle wie Gold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen, TV-Geräte, Digitalkameras, HiFi-Geräte, Spielkonsolen, Smartphones, Handys, Notebooks, Tablets, Navigationsgeräte, Werkzeuge und vieles mehr. Mehr Infos finden Sie hier.
Sie sind über 18 Jahre alt und bringen einen amtlichen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit.
Nein! Keine Schufa-Auskünfte, keine Bonitätsprüfung, keine Gehaltsnachweise!
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Monate. Nach dieser Zeit können Sie den Darlehnsvertrag entweder verlängern, durch Zahlung der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren, oder Sie können Ihren Pfandgegenstand gegen Rückzahlung des Darlehns zzgl. Zinsen und Gebühren wieder auslösen. Mehr Infos finden Sie hier.
Für den Pfandkredit werden Zinsen und Gebühren berechnet. Diese sind gesetzlich festgelegt und werden jeden angefangenen Monat fällig. Der monatliche Zinssatz beträgt 1%. Die monatlichen Gebühren sind gestaffelt und richten sich nach der Darlehnshöhe. Beispiel: bis zu einer Darlehnshöhe von 50,00 Euro zahlt der Kunde pro Monat 2,00 Euro Gebühr, bis zu 250,00 Euro 5,50 Euro Gebühr usw. Die Zinsen und Gebühren fallen nach Ablauf der dreimonatigen Frist an – unabhängig davon, ob Sie Ihr Pfand abholen bzw. auslösen. Mehr Infos finden Sie hier.
Für Ihr Pfand erhalten Sie eine Bescheinigung – den so genannten Pfandschein. Mit dem Pfandschein können Sie Ihr Pfand, nach Rückzahlung des Pfandkredits plus Zinsen und Gebühren, jederzeit wieder auslösen.
Ja! Die Wertgegenstände werden fachgerecht und nach gesetzlichen Vorschriften sicher aufbewahrt und gelagert und sind vor Verlust versichert.
Holt der Kunde das Pfand nach Ablauf der dreimonatigen Laufzeit nicht ab bzw. verlängert er den Vertrag nicht, muss dieser Wertgegenstand laut Gesetzt meistbietend versteigert werden. Übersteigt der Erlös aus der Versteigerung die Summe aus Pfandkredit, Zinsen und Gebühren und sonstigen anteiligen Kosten, so steht dem ehemaligen Pfandkreditnehmer der Überschuss zu. Er hat drei Jahre Zeit, gegen Vorlage des Pfandscheins, diesen Überschuss abzuholen. Nicht ausgezahlte Überschüsse werden an den Fiskus abgeführt. Mehr Infos finden Sie hier.
Teilen Sie uns den Verlust Ihres Pfandscheins sofort mit – persönlich oder telefonisch – damit wir einen Sperrvermerkt vornehmen können. Nur so ist gewährleistet, dass kein Unbefugter Ihr Pfand abholt. Das Pfand kann von Ihnen nach Verlustmeldung nur gegen Vorlage des Personalausweises wieder ausgelöst werden.
Die von uns im Rahmen des Pfandkreditvertrages erhobenen Daten werden ausschließlich für interne Bearbeitungszwecke verwendet und niemals an Dritte, wie z.B. die Schufa, weitergegeben!